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Sanierungsgebiet "Alt Knielingen" definiert

Im Rahmen der vom Gemeinderat am 26. Januar beschlossenen und nun laufenden vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet sind Eigentümer, Mieter und Pächter sowie sonstige Grundstücks- oder Gebäudenutzer gegenüber der Stadt oder ihren Beauftragten zur Auskunft über sanierungsrelevante Daten verpflichtet.

Quelle: karlsruhe.de
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